Vorfreude ist die schönste Freude.
Da die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ständig angepasst werden, weiß leider niemand, wie sich die Situation entwickeln wird und worauf man sich letztendlich vor-freuen darf.
Da wir uns, wie jedes Jahr, darauf freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und uns nichts glücklicher macht, als zufriedene, erholte Gäste, wollen wir Ihnen bei der Urlaubsplanung mit den folgenden, außerordentlichen Stornobedingungen entgegenkommen, um Ihnen mehr Flexibilität zu offerieren.
Kontaktieren Sie uns
BESTIMMUNGEN FÜR DIE STORNIERUNG EINES URLAUBS
im WINTER
- Alle Direktbuchungen können kostenlos bis 45 Tage vor Anreise storniert werden.
- Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor der geplanten Anreise erfolgen, werden mit 50% des Preises der gesamten Buchung berechnet.
- Stornierungen die später erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit 90% der gesamten Buchung berechnet.
AUSNAHME
Sollte es zu drastischen Maßnahmen wie Grenzschließung oder Einreisebeschränkungen kommen oder Covid-Fälle im Haus auftreten, garantieren wir zusätzlich kostenfreies Stornieren bis 48h vor Anreise.
Sie entscheiden, ob wir Ihre Anzahlung in einen Gutschein umwandeln oder zurücküberweisen.
Auf Nummer sicher – Die Europäische Reiseversicherung

Dadurch werden Ihnen die gesamten Kosten des Zimmers/des Appartements bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch ersetzt, auch im Falle einer COVID-19 Erkrankung.
Kosten: ca. € 30,- bis 45,- € pro Person, und Sie sind auf der sicheren Seite.
Versicherung online abschließen:Hotelstorno-Plus
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann dürfen Stornogebühren verrechnet werden?
- Sofern das Hotel geöffnet und erreichbar ist
- Sofern der Gast reisen darf, aber trotzdem storniert (z.B. aus Angst und reiner Sorge vor möglicher Ansteckung)
Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte es eine behördliche Schließung des Hotels oder Lech geben?
Nein.
Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte das Hotel oder Lech unter Quarantäne stehen?
Nein.
Ich habe eine Kreditkarte, welche ebenso eine Stornoversicherung beinhaltet und erspare mir deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung über das Hotel. Somit ist mein Urlaub sicherlich abgesichert, oder nicht?
Achtung! Die Bedingungen für den Stornoschutz von Kreditkarten können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Bitte prüfen Sie u.a. folgendes:
- Was sind die Storno-Konditionen und wie hoch ist die Deckung?
- Bis zu welchen Reisekosten bin ich versichert?
- Bin nur ich als Kreditkarteninhaber versichert oder auch meine mitreisende Familie?
- Gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise mit meiner Kreditkarte bezahlt wurde?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt?
- Ist Covid-19 im Versicherungsschutz bereits enthalten oder immer noch Ausschlussgrund?
Was wird alles von der Europäischen Reiseversicherung in Zusammenhang mit Covid-19 gedeckt?
Es besteht Deckung für den Fall, dass ein versicherter Gast die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss,
- weil eine erhöhte Temperaturgemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist.
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
Wann besteht keine Deckung der Reiserücktrittsversicherung?
- Bei Stornierung aus Vorsicht, weil der Gast ein Risikopatient ist
- Wenn der Gast Sorge vor einer Ansteckung hat
- Stornogründe, die ursächlich mit der bisherigen Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. ein Arbeitsplatzverlust
- Sollten Sie wegen einer positiv getesteten Person aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfelde in Quarantäne gehen. (Arbeitskollege, anderem Kind aus z.B.: dem Kindergarten, ...)
- Sollte der Fall einer zweiten Welle (Grenzschließungen oder Shut Down) eintreten, wird diese ebenfalls nicht von der Versicherung gedeckt, in dem Fall dürfen Ihnen aber auch vom Hotel keine Stornogebühren verrechnet werden
Was passiert, wenn ich während des Urlaubes krank werde und die Behörden mich auffordern, mich auf direktem Weg nach Hause in Selbstisolation/Quarantäne zu begeben?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken und die Heimreise antreten, so sind die Reiseabbruchkosten bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme gedeckt.
Was passiert, wenn ich während des Urlaubs erkranke und die Behörde mir vorschreibt, dass ich im Hotel in Quarantäne bleiben muss und nicht heimreisen darf?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken im Hotel unfreiwillig verlängern müssen, so deckt die Versicherung pro Polizze bis zu max. € 2.000,- für Übernachtung und Verpflegung.
Welche Kosten werden während des Aufenthalts nicht gedeckt?
- Eine behördliche Quarantäneunterbringung außerhalb des Hotels
- Das Hotel wird behördlich unter Quarantäne gestellt, weil ein Gast/Mitarbeiter erkrankt oder ein Verdachtsfall ist
- Kosten für die medizinische Versorgung
Aufgrund eines Vorfalles werden die Lifte in Lech vorübergehend geschlossen. Berechtigt das zu einer kostenlosen Stornierung oder einem Reiseabbruch, weil das Skifahren jetzt nicht mehr möglich ist?
Nein. Die Schließung der Liftanlagen steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Leistung im Hotel und berechtigt daher nicht zu einer kostenlosen Stornierung.
Die Reisefreiheit in meinem Heimatland wird eingeschränkt und die Grenzen geschlossen. Ich kann daher meinen geplanten Urlaub nicht antreten. Was ist mit den Storno kosten?
ln diesem Fall darf das Hotel keine Stornokosten verrechnen.
Wie sieht es bei einer Reisewarnung aus? Darf man hier kostenlos stornieren?
Nein, bei Individualreisen (Direktbuchung bei Hotel oder über booking.com) ist eine Reisewarnung im Zielland kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
Wenn ich keine Versicherung abschließe und auch sonst keinen Stornoschutz habe, kann mir das Hotel die vertraglich geschuldeten Stornokosten in Rechnung stellen wenn ich an den Symptomen von Covid-19 oder an Covid-19 nachweisbar erkranke?
Ja. Genau aus diesem Grund wird eine Reisestorno- und Rücktrittsversicherung angeboten, welche genau diese Szenarien versichert. Bitte schließen Sie deshalb unbedingt eine entsprechende Reiseversicherung ab, zu Ihrem aber auch zu unserem Schutz.