
Die aktuell anhaltende Covid-19 Pandemie hat zurzeit die ganze Welt fest im Griff, und wir hoffen, dass Sie und Ihre Liebsten bei bester Gesundheit sind. Wir haben für Sie die Stornierungsbedingungen gelockert, während die Regierung Maßnahmenpakete schnürt, um sobald wie möglich zu den Alltagsgewohnheiten zurückzukehren. Dazu gehören auch Erholung, Genuss und Aktivität im Freien. Das sind Vorzüge, für die Lech am Arlberg und seine idyllische Bergwelt bestens bekannt sind. Auch wenn die Berge als der perfekte Rückzugsort für eine Flucht aus dem hektischen Arbeitsalltag gelten, können wir diese Vorzüge im kommenden Sommer nur eingeschränkt anbieten. Wie die Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen in Lech aussieht, wollen wir hier zusammenfassen.
Stand: 16.05.2020
Da die Maßnahmen ständig überarbeitet werden und bei weitem nicht alle unsere Fragen beantwortet sind, können sich Daten und Informationen in dieser Nachricht ändern.
ANGEPASSTE STORNIERUNGSBEDINGUNGEN SOMMER 2020
Damit Sie Ihren nächsten Urlaub planen und sorglos buchen können, gestalten wir unsere Stornierungs-Richtlinien jetzt noch flexibler. Wir werden Ihnen keine Stornierungsgebühren verrechnen, wenn Sie die Stornierung bei uns anmelden. Nur für den Fall, dass die Stornierung nicht mit uns abgesprochen wurde, und keine Anreise stattfindet (“No Show”), verrechnen wir 50%. Anzahlung: Keine Anzahlung.
ANREISE NACH LECH AM ARLBERG
Zurzeit gelten Einreisebeschränkungen für Reisende aus Risikogebieten. Dazu gehören Länder und Regionen, die vom Österreichischen Außenministerium als Risikogebiete eingestuft wurden. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Außenministeriums.
VERANSTALTUNGEN
Großveranstaltungen sind bis auf weiteres untersagt. Mitte Mai sollen Museen und „Orte der Präsentation im künstlerisch-kulturellen Bereich“ wieder öffnen können. Einen aktualisierten Veranstaltungsplan finden Sie hier: Veranstaltungen Lech Zürs Sommer 2020 (Stand 15.05.2020)
GASTRONOMIE UND KULINARIK
Mitte Mai werden schrittweise Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe geöffnet. Unser Haus öffnet seine Pforten für Sie am 11.07.2020. Gastronomiebetriebe, also Restaurants, Gasthäuser, Wirtshäuser, Kaffeehäuser, Espressobars, Pubs und dergleichen werden vorerst von 06:00 morgens bis 23:00 abends öffnen dürfen. Tischreservierungen werden erforderlich sein, und die Gäste werden beim Eingang von einem Mitarbeiter zum Tisch begleitet. Besuchergruppen dürfen aus maximal 4 Erwachsenen zuzüglich deren Kindern bestehen, und ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchern muss eingehalten werden, wofür schon bauliche oder organisatorische Maßnahmen der Betreiber sorgen. Gäste müssen außerdem Schutzmasken tragen, die am Tisch abgenommen werden dürfen. Mitarbeiter haben ebenfalls bei Gästekontakt eine Schutzmaske zu tragen. Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die gemeinsam genutzt werden, dazu gehören Salz- und Pfefferstreuer, Brotkörbe, Besteck-Steher und Ähnliches. Für das Küchenpersonal gilt die Verwendungspflicht von Schutzmasken und sogenannten Face-Shields, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
HYGIENE UND SAUBERKEIT
In unserem Haus sind Sauberkeit und Hygiene seit jeher ein Grundprinzip, um Ihren ein rundum perfekten Aufenthalt anbieten zu können. Der Hang zum Perfektionismus soll angeblich in der Natur der Lecher liegen, weswegen Sie sich diesbezüglich keine Sorgen machen müssen. In Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Schutzmaskenpflicht, und zumindest in den Supermärkten sollten diese auch erhältlich sein. Alternativ kann auch ein Schal über Mund und Nase getragen werden, aber nur zertifizierte Masken gewährleisten ausreichenden Schutz vor Ansteckungen.
Sollten Sie weiterhin Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir halten uns über die Entwicklungen am Laufenden und werden neue Erkenntnisse gerne mit Ihnen teilen – ebenso würde es uns freuen, Ihnen die Faszination eines Sommers in den Lecher Bergen spüren zu lassen.
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